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   FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89   

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https://dejure.org/1990,5171
FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89 (https://dejure.org/1990,5171)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.1990 - VIII 577/89 (https://dejure.org/1990,5171)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - VIII 577/89 (https://dejure.org/1990,5171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 227 ZPO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Anspruch auf Terminvertagung wegen der Möglichkeit Musterverfahren zu führen und abzuwarten; Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Freistellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundfreibetrag; Verfassungsmäßigkeit - Grundfreibetrag 1988 verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundfreibetrag 1988 verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Anspruch auf Terminvertagung wegen der Möglichkeit Musterverfahren zu führen und abzuwarten; Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Freistellung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.10.1984 - 1 BvR 789/79

    Verfassungswidrigkeit des § 33a Einkommensteuergesetz 1971

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aus Art. 3 Abs. 1 GG das Gebot der Steuergerechtigkeit und daraus folgend den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab (vgl. BVerfG-Beschluß vom 03.11.1982, BStBl II, 1982, 717; Beschluß vom 22.02.1984, BStBl II, 1984, 357; Beschluß vom 04.10.1984, BStBl II 1985, 22).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach, u. a. in seinen Grundsatzentscheidungen zu § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG (Beschluß vom 22.02.1984, BStBl 1984, a. a. O.; Beschluß vom 04.10.1984, a. a. O.) zur "realitätsfremden Grenze" Stellung genommen.

    Es hat erklärt, daß in diesem Zusammenhang das Sozialhilferecht wesentliche Anhaltspunkte liefern kann (Beschluß vom 22.02.1984, a. a. O., S. 360) und ausgeführt, daß der Gesetzgeber gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und damit gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG zu entnehmende Gebot der Steuergerechtigkeit verstoße, wenn er realitätsfremde Grenzen ziehe und ein einmal gewähltes Ordnungsprinzip ohne zwingenden Grund unbeachtet lasse (Beschluß vom 22.02.1984, a. a. O., S. 350; Beschluß vom 04.10.1984, a. a. O., S. 25).

  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    In sämtlichen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend auch der Bundesfinanzhof - BFH - (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 06.11.1987, BStBl II 1988, 134; Beschluß vom 02.08.1988, HFR 1988, 627) jedoch immer nur die Regelsätze der Sozialhilfe als Vergleichsmaßstab dafür herangezogen, ob die realitätsfremde Grenze für eine Steuervergünstigungüberschritten ist.

    Nach der Rechtsprechung des BFH würde insofern selbst eine Differenz von 23 v.H. noch nicht zu einer Verfassungswidrigkeit wegen realitätsfremder Grenzen führen (BFH-Beschluß vom 06.11.1987, a. a. O., S. 135).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG können jedoch allenfalls die sog. konfiskatorischen Steuern, die den Gewinn des Steuerpflichtigen völlig wegsteuern und zu wiederholten Eingriffen in die Vermögenssubstanz nötigen, enteignende Wirkung entfalten (vgl. z. B. BVerfGE 23, 288; 30, 250).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    Es hat in diesem Zusammenhang mehrfach erklärt, daß dieses Prinzip in besonderem Maße für den Bereich der Einkommensteuer gilt (BVerfG-Beschluß vom 23.11.1976, BStBl II 1977, 135; Beschluß vom 22.02.1984, a. a. O.).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG können jedoch allenfalls die sog. konfiskatorischen Steuern, die den Gewinn des Steuerpflichtigen völlig wegsteuern und zu wiederholten Eingriffen in die Vermögenssubstanz nötigen, enteignende Wirkung entfalten (vgl. z. B. BVerfGE 23, 288; 30, 250).
  • FG Köln, 14.07.1988 - 5 K 424/88
    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1990 - VIII 577/89
    Ausgehend davon, daß der Grundfreibetrag nach der Vorstellung des Gesetzgebers das sog. Existenzminimum des Bürgers steuerfrei belassen soll (vgl. Bundestagsdrucksache II/481, 66), wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dieser sei für sich gesehen realitätsfremd im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.07.1988, EFG 1988, 581; Tipke/Lang, Steuerrecht, 12. Aufl. 1989, S. 214; Littmann/Stephan, Das Einkommensteuerrecht, § 32a, Rdn. 10; Traxel, Anmerkung zum Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14.07.1988, in DStZ 1989, 127), was zur Folge habe, daß der Grundfreibetrag für das Existenzminimum des Steuerpflichtigen nicht ausreiche.
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